Was wird gefördert?
Die Bundesförderung umfasst die Installation privater Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten: Wallboxen (Typ 2 / CCS, max. 22 kW), Netzanschlüsse, Vorverkabelung und notwendige Baumaßnahmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Stellplatz erhalten Sie bis zu:
- 1.300 € für Vorverkabelung ohne Wallbox
- 1.500 € mit Wallbox-Installation
- 2.000 € bei bidirektionalem Laden
Welche Voraussetzungen gelten?
- Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert werden
- Mindestens 20 % aller Stellplätze müssen vorverkabelt werden
- Der Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen
- Max. 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt
Wer kann einen Antrag stellen?
- WEG — Wohnungseigentümergemeinschaften
- Privatpersonen / KMU — Eigentümer und kleine/mittlere Unternehmen
- Wohnungsunternehmen — Große Wohnungsunternehmen (Wettbewerbsverfahren)
Was wird NICHT gefördert?
Planungskosten, Genehmigungsgebühren, laufende Betriebskosten und Miet-/Leasingzahlungen sind nicht förderfähig.
Wann darf ich mit der Installation beginnen?
Erst nach Erhalt des Förderbescheids! Vor der Bewilligung dürfen keine Aufträge an Installationsfirmen oder Lieferanten vergeben werden.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Anträge werden über den Projektträger PricewaterhouseCoopers eingereicht: laden-im-mehrparteienhaus.de. Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen, übernehmen wir die Antragstellung für Sie.
Brauche ich als WEG einen Beschluss?
Ja. Ein WEG-Beschluss über den Ausbau der Ladeinfrastruktur muss spätestens 6 Monate nach der Förderzusage vorliegen. Wir stellen Ihnen eine Vorlage im Förderportal bereit.